Kosmetische Produkte haben Ihre speziellen Etikettenanforderungen
Das Qualitätsversprechen eines Produktes beginnt meist mit der Verpackung. Besonders Produkte der Körperpflege und Kosmetik müssen schon im Verkaufsregal einen guten Eindruck machen. Alles, was pflegt und schön machen soll, muss schon beim ersten Anblick „glänzen“. Einen besonderen Eindruck bereiten Sie nicht nur mittels eines brillanten Drucks, sondern auch über den Einsatz dekorativer metallischer Effekte, wie zum Beispiel mit Gold-, Kupfer- oder Silberfolie. Auch die Materialauswahl bestimmt in mehrfacher Hinsicht die wahrgenommene Produktqualität von Etikett und dem Kosmetikprodukt. Folienetiketten zeigen nicht nur eine hohe Haftkraft bei der Etikettierung, sondern auch eine hohe Beständigkeit gegenüber Feuchtigkeit und anderen Umwelteinflüssen. Sogenannte No-label-Look Etiketten sind hochtransparent, lassen sich perfekt partiell bedrucken und geben einen Einblick auf den Inhalt der Kosmetikprodukte.
Mehr anzeigen▼Besonderer Glanz, edle matte Optik oder No-Label-Look – sorgen Sie für einen eindrucksvollen Auftritt Ihrer Kosmetikprodukte
Egal - ob einlagige oder mehrlagige Anforderungen - dekorative Papieraufkleber oder Folienetiketten für Kosmetik und Körperpflegeprodukte tragen dazu bei, Ihren Produkten ein attraktives Erscheinungsbild am Point of Sale zu geben. Dank ihrer flexiblen Einsatzmöglichkeiten sind sie eine äußerst kostengünstige Möglichkeit, ein qualitativ hochwertiges Produkt- und Markendesign zu erreichen. Das Design bestimmt den Verkaufserfolg maßgeblich. Ein spezieller matt Silber- oder Golddruck ist auch für kleinen Auflagen im Bogendruck erschwinglich. Insbesondere durch den Einsatz von metallisch schimmernden Prägefolien in Gold, Silber, Kupfer und vielen anderen Farben lässt sich eine besonders edle, hochwertige Optik erzielen.
Mehr anzeigen▼Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Anforderungen an Kosmetiketiketten
Wer Kosmetikprodukte vertreiben möchte, ist verantwortlich dafür, dass das Produkt sicher ist. So muss der Vermarkter sicherstellen, dass keine verbotenen Stoffe verwendet werden bzw. nur zugelassene oder bei Einsatz beschränkter Stoffe, die nur im Rahmen der Vorgaben verwendet werden. Auch ist er für die korrekte Kennzeichnung und Bewerbung verantwortlich. Der Artikel 19 (1) der EU-Kosmetik-Verordnung“ regelt die Pflichten bei Kennzeichnung von Kosmetik, Körperpflege oder anderen Schönheitsprodukten. Neben den üblichen Pflichtangaben, wie Name und Adresse des Inverkehrbringers, Füllmenge und Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Chargennummer sind bei kosmetischen Produkten einige spezielle Angaben zu machen. So müssen auch Verwendungszweck und Vorsichtsmaßnahmen dargelegt werden.
Mehr anzeigen▼Technische Anforderungen an Kosmetik-Labels meistern
Kosmetiketiketten müssen in meist feuchter Umgebung und mit öligen oder fettigen Inhaltsstoffen gefüllt, technisch gesehen Höchstleistungen erbringen. So ist bei der Auswahl des Etikettenmaterial und des richtigen Druckverfahren einiges zu beachten. Schließlich sollen die Etiketten auch nachhaltig Ihre Kunden begeistern und nicht nach kurzer Zeit verblassen, abfallen oder verkratzen. In der Regel kommen weiße oder transparente PP-Folienetiketten auf Kosmetika zum Einsatz. Dies ermöglicht ein sortenreines Recycling auf Kunststoffverpackungen. Die Folienetiketten trotzen besonders gut der feuchten Umgebung bei Abfüllung und im täglichen Einsatz. Je nach Anforderung kann auch ein folienlaminierte Papieretikett gute Dienste leisten. Klebe- und Anwendungstests werden vor dem Ersteinsatz oder bei einem Materialwechsel empfohlen.
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