Konfitüre hat ihre speziellen Etikettenanforderungen
Sie möchten Ihre Marmelade, Gelee oder Fruchtaufstrich, verschiedene Sorten oder auch Fruchtmischungen u.v.m. mit einem schönen Etikett ausstatten? Egal ob Sie die eingekochte Konfitüre direkt verkaufen, über Händler anbieten oder verschenken - es gelten auch für Sie als Inverkehrbringer die Regelungen des europäischen Lebensmittelrechts sowie das deutsche Verpackungsgesetz. Zusätzlich klärt die deutsche Konfitürenverordnung das jeweilige Herstellungsverfahren bezüglich der richtigen Bezeichnung von Konfitüre (Extra), Gelee (Extra) und Marmelade. Um Ihnen einen schnellen Überblick Einblick über die relevanten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kennzeichnung von Fruchtaufstrichen zu geben, haben wir einige Info-Blätter und Checklisten zusammengestellt. Die wichtigsten und relevanten Regelungen der EU-Lebensmittelverordnung finden Sie in unseren Grundlagen für gesetzeskonforme Lebensmittel-Etiketten in Kürze. Ein Überblick zu der richtigen Bezeichnung von Konfitüren, Gelee und Marmeladen gemäß der deutschen Konfitürenverordnung und zum Verpackungsgesetz finden Sie in unserer Rubrik "Download Wissen"
Mehr anzeigen▼Besonderer Glanz, edle matte Optik oder Naturpapier – sorgen Sie für einen eindrucksvollen Auftritt Ihrer Konfitüre
Egal - ob Sie Ihren Konfitüre verschenken, an der Haustür verkaufen oder über einen Händler anbieten - ein dekoratives Konfitüreetikett überträgt Ihr Qualitätsversprechen und für sorgt ein attraktives Erscheinungsbild. Dank über 100 verschiedenen Designvorlagen und unserem flexiblen Druckservice ist der Weg zu einem hochwertigem Produktdesign kurz. Für eine brillante Optik haben Sie die Wahl zwischen matten oder seidenglänzenden Etikettenpapieren. Alternativ zeigen Naturpapiere, wie ein Leinenstruktur- oder Graspapier, Ihr Umweltbewusstsein. Unsere Etikettenpapiere sind mit permanent-haftenden und leicht ablösbarem Klebstoff verfügbar. In einer lauwarmen Seifenlauge lassen sich alle Etikettenpapiere (auf Bogen) rückstandsfrei ablösen.
Mehr anzeigen▼Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Anforderungen an Konfitüreetiketten
Wer Konfitüre, Marmelade oder Gelee in Verkehr bringt, ist selbst wenn er den Fruchtaufstrich verschenkt, nach dem Gesetz verantwortlich, dass das Lebensmittel korrekt gekennzeichnet ist. So muss jeder Vermarkter sicherstellen, dass sich Verbraucher über Inhalt, Zutaten und Herkunft informieren können. Auch ist er für die korrekte Kennzeichnung auf dem Konfitürenetikett selbst verantwortlich. Gemäß der EU-Lebensmittelverordnung sind folgende Pflichtangaben auf jedem Konfitürenetikett zu machen: die Produktbezeichnung Konfitüre (Extra), Gelee (Extra) oder Marmelade, Name und Adresse des Inverkehrbringers, Füllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Chargen- oder Lotnummer. Ein Lotnummer kann entfallen, wenn ein tagesgenaues MHD aufgedruckt wird. Zusätzlich sind auch Hinweise zur Lagerung und Rücknahme von Mehrweggläser zu geben: Der Hinweis "Kühl, dunkel und trocken lagern" wird auch vom Deutschen Imkerbund empfohlen. Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass man das Konfitüreglas als Pfand- oder Mehrwegglas deklariert, wenn man nicht Gebühren für das Recycling an das Duale System Deutschland oder eine Schwesterorganisation abführt.
Mehr anzeigen▼Technische Anforderungen an Etiketten für Fruchtaufstrich meistern
Marmeladen- und Geleeetiketten sollen leicht aufzubringen sein, im Einsatz brillant und lebensmittelecht das Glas dekorieren, sicher versiegeln und nach dem Entleeren soll das Etikett auch leicht zu entfernen sein. Gerade beim Einsatz von Gewährverschlüssen, Siegelstreifen oder anderen Frischsiegeln klingen die Anforderungen einer zuverlässigen Versiegelung und einer leichten Reinigung widersprüchlich. So ist bei der Auswahl des Etikettenmaterials für das jeweilige Druckverfahren einiges zu beachten. Schließlich sollen die Etiketten und Ihr Aufdruck auch nachhaltig Ihre Kunden begeistern und nicht nach kurzer Zeit verwischen, verblassen oder Falten schlagen.
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