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Gefahrstoff-Etiketten
für chemische Stoffe und Gemische

Profi-Druck in kleinen und großen Auflagen

Hohe Haltbarkeit - abriebfest, säuren- und laugenbeständig

• Die richtige Auswahl an besonders robuster, haltbaren Etikettenfolien

Chemische Produkte haben Ihre speziellen Etikettenanforderungen

Viele chemische Produkte wie Lacke, Farben, Abbeizer, Treibstoffe, Klebstoffe, Lösemittel, Reinigungsmittel und auch Duftöle können für die Gesundheit des Menschen oder für die Umwelt gefährlich sein. Beispielsweise wenn sie explosionsfähig, entzündbar, toxisch, karzinogen, ätzend, reizend, sensibilisierend oder umweltgefährlich sind. So ist es wichtig, die von diesen Produkten ausgehenden Gefahren und die für den sicheren Umgang erforderlichen Schutzmaßnahmen leicht zugänglich und ersichtlich zu machen. Nur so können die Betroffenen nicht sich selbst und die Umwelt schützen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber besondere Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften erlassen. Mit der seit 2009 in Kraft getretenen EG-Verordnung Nr. 1272/2008 ist das so genannte Global Harmonisierte System (GHS) zur einheitlichen Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Europa eingeführt worden. In allen EU-Staaten werden Chemikalien zukünftig nach denselben Kriterien eingestuft, Risiken kenntlich gemacht und Ratschläge für die sichere Anwendung gegeben. Durch eine verbesserte Gefahrenkommunikation wird der Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien gestärkt. Zugleich erleichtert das GHS den (innereuropäischen) Chemikalienhandel. Seit Juni 2015 muss die Kennzeichnung chemischer Produkte komplett auf das neue GHS umgestellt sein. Die alten europäischen Gefahrensymbole werden dann vollständig durch die weltweit einheitlichen GHS-Piktogramme abgelöst werden.

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Eine klare Struktur, gute Lesbarkeit und korrekte Gefahrgutsymbolik sorgen für einen korrekten Auftritt Ihrer chemischen Produkte

Egal - ob einlagige oder mehrlagige Aufmachung - informative Papieraufkleber oder Folienetiketten für chemische Stoffe und Gemische tragen dazu bei, Ihren Reiningungsmittel oder anderem Chemieprodukt ein gutes Erscheinungsbild im Handel und am Einsatzort zu geben. Dank ihrer flexiblen Einsatzmöglichkeiten sind sie eine äußerst kostengünstige Möglichkeit, um ein qualitativ hochwertiges Produkt- und Markendesign zu erreichen. Auch wenn die "Chemie stimmen muss": das Verpackungsdesign bestimmt den Verkaufserfolg mit. Spezielle Schutzlaminate schützen den Druck vor Abrieb, vor einem Ausbleichen oder Abfärben im Einsatz. Ein spezieller matter Silber- oder Golddruck ist auch für kleine Auflagen im Bogendruck erschwinglich. Insbesondere durch den Einsatz von metallisch schimmernden Prägefolien in Gold, Silber, Kupfer und vielen anderen Farben lässt sich eine besonders edle, hochwertige Optik erzielen.

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Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Anforderungen an Gefahrstoffetiketten

Wer chemische Stoffe und Gemische vertreiben möchte, ist verantwortlich dafür, dass die Inhaltsstoffe gemäß Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) zugelassen sind. Die Verordnung regelt die Beschränkungen und Verbote beim Inverkehrbringen und der Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen oder Gemischen sowie Erzeugnissen, die solche gefährlichen Stoffe freisetzen können. Auch ist er für die korrekte Kennzeichnung und Bewerbung verantwortlich. Seit Februar 2009 regelt die sogenannte CLP (Classification, Labelling and Packaging) Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Chemikalien sind grundsätzlich gesondert zu kennzeichnen und zu verpacken. Ein Stoff oder ein Gemisch, welcher als gefährlich eingestuft und in einer Verpackung enthalten ist, muss mit einem Gefahrenkennzeichnungsetikett entsprechend der Vorgaben der CLP Verordnung gekennzeichnet sein. Die CLP Verordnung stellt auch bestimmte Anforderungen an die Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen und ist für Stoffe seit dem 1. Dezember 2010 und für Gemische ab dem 1. Juni 2015 verbindlich anzuwenden. Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen ebenso die REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) Verordnung beachten (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), nach welcher chemische Stoffe zu bewerten und bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren sind. Wir haben die wichtigsten Anforderungen an die Kennzeichnung chemischer Stoffe in einem Merkblatt TOPP-Infos zur Kennzeichnung chemischer Produkte zusammengestellt.

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Technische Anforderungen an die Kennzeichnung chemischer Produkte

Chemieetiketten müssen in meist feuchter Umgebung und mit öligen, reizenden, ätzenden oder lösemittelhaltigen Inhaltsstoffen, technisch gesehen Höchstleistungen erbringen. So ist bei der Auswahl des Etikettenmaterials und des richtigen Druckverfahrens einiges zu beachten. Schließlich sollen die Etiketten auch nachhaltig Ihre Kunden begeistern und nicht nach kurzer Zeit verblassen, abfallen oder verkratzen. In der Regel kommen weiße oder transparente PP-Folienetiketten auf chemische Produkten zum Einsatz. Dies ermöglicht ein sortenreines Recycling der Kunststoffverpackungen. Die Folienetiketten trotzen besonders gut der feuchten Umgebung bei Abfüllung und im täglichen Einsatz. Je nach Anforderung kann auch ein folienlaminierte Papieretikett gute Dienste leisten. Klebe- und Anwendungstests werden vor dem Ersteinsatz oder bei einem Materialwechsel empfohlen.

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