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  • Gutes Design ist unsere Leidenschaft: Sie haben über 1000 zeitgemäße Gestaltungsvorlagen zur Auswahl. So erhalten Sie individuelle Etiketten im Profi-Design. Gerne übernehmen wir Ihre Druckdaten per PDF-Upload oder gestalten für Sie Ihr eigenes Design.
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Erwerb fremder Bildrechte (für den Druck)

Riskieren Sie keine Copyrights- oder Urheberrechtsverletzungen beim Einsatz fremder Bilder, Fotos oder Illustrationen!

Lieferzeit: nach Vereinbarung

Verfügbarkeit: Auf Lager

14,90 €
Inkl. 19% MwSt.

Produktbeschreibung
Details

Wir erwerben Sie die Lizenzen und Druckdaten mit Klärung der Bildrechte für Ihr Druckprojekt

Leistung:         Prüfung von Herkunft, Qualität und Rechte von die Bilder, Illustrationen, Fotos oder Grafikelementen 
und Erwerb der Lizenzen für einen (i.d.R. einmaligen) Einsatz in Ihrem Druckprojekt
Ablauf: Im Rahmen erteilter Aufträge für Grafikdesign-Services übernehmen wir auf Wunsch für Sie die 
 Recherche und den Erwerb von Bildrechten/ Lizenzen für den Einsatz von fremden Bildern.
 Wir prüfen auch die notwendige Qualität/ benötigen Datenformat und bereiten die Daten zum Druck vor.
 Preise können je nach Bildern und Einsatzwecken abweichen.
Bitte bestellen Sie diesen Service stets nur in direkter Absprache und projektbezogen nach Vereinbarung!
 
Fragen & Antworten

Es ist so einfach: Mit wenigen Klicks findet man heute im Internet attraktive Bilder und Illustrationen, die geeignet sind, das eigene Druckprojekte zu verschönern. Egal ob es eine Naturfotografie oder eine gezeichnete Illustration ist, zunächst einmal gilt das deutsche Urheberrecht.

Was sind Bildrechte?

Bildrechte sind die Rechte, die das Urheberrecht zum Beispiel einem Fotografen als Urheber der von ihm aufgenommenen Bildern bietet. Bei Bildrechten unterscheidet man zwischen den eigentlichen Urheberrechten wie dem Recht zu entscheiden, was mit den Bildern passiert oder dem Recht auf Namensnennung und den Nutzungsrechten wie dem Recht zur Veröffentlichung, dem Recht zur Bearbeitung und den Verwertungsrechten.

Wenn ich Druckprodukte z.B. Etikett auch nur für private Zwecke drucken lassen möchte, kann ich jedes frei im Internet zugängliche Bild verwenden?

Auch wenn im Internet, über Suchmaschinen oder auf zahllosen Bilderportalen unzählige Bilder zur Verfügung stehen, haben die Urheber dieser Bilder nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz zahlreiche Rechte. Der Urheber allein bestimmt, ob und wie seine Bilder benutzt werden dürfen. Wichtig: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers der Bilder (Fotograf, Grafiker, Illustrator) oder der Rechteinhaber (Agenturen, Bilddatenbanken wie Getty-Images oder pixelio) sollten Sie KEINE Bilder auf Druckprodukten nutzen, die sie öffentlich verwenden. Ist der Urheber eines Bildes nicht zu ermitteln, so sollte von einer Verwendung des Bildes unbedingt abgesehen werden, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Was ist mit Webseiten und Bilddatenbanken, die Bilder für Produktprodukte kostenlos oder lizenzfrei (royalty free) anbieten?

Wenn Bilddatenbanken (wie shutterstock oder istockphoto) Bilder, Grafiken, Illustration lizenzfrei anbieten, heisst das nicht, dass Sie diese Bilder einfach übernehmen und veröffentlichen können. Sie müssen auch hier einen Nutzungsvertrag über die Bilder schließen. Hier wird die Art der Nutzung lizenzfreier Bilder oft eine nicht erwerbsmäßige Nutzung beschränkt. Wenn Sie z.B. Ihre gedruckten Etiketten auf Honiggläser aufbringen, die sie verkaufen, kann diese kostenfreie Nutzung ausgeschlossen sein. In einigen Fällen bestehen die Rechteinhaber auch bei kostenlosen Bilddatenbanken auf eine Urhebernennung des Fotografen, Grafikers auf dem Druckprodukt.

Was sind Nutzungsrechte, was muss ich dazu wissen?

Das Nutzungsrecht an einem Bild benötigen Sie, um das Bild auf Ihrem Druckprodukt "benutzen" zu können. Aber leider gibt es sehr viele verschiedene Arten von Nutzungsrechten oder Lizenzen. Hier müssen Sie darauf achten, ob die richtige Lizenz für Sie dabei ist. Wenn Sie Nutzungsrechte nur für "Online Nutzung" erwerben, besitzen Sie nicht alle Rechte am Bild. Somit dürfen Sie die Bilder NICHT für einen gedruckten Flyer benutzen. Sonst drohen dafür Abmahnungen, obwohl Sie ja eigentlich einen Vertrag über die Nutzung des Bildes abgeschlossen haben. Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es? Hier eine kurze Übersicht über die verschiedenen Arten von Nutzungsrechten: • einfaches/ ausschließliches Nutzungsrecht • zeitlich beschränkt/ zeitlich nicht beschränkt • Nutzungsrecht für Print/ Online/ Social Media • weltweite Nutzung/ beschränkt auf bestimmte Länder • übertragbares/ nicht übertragbares Nutzungsrecht • Recht zur Bearbeitung des Bildes/ Recht zur bloßen Benutzung des Bildes ohne Bearbeitung • kommerzielle Nutzung/ ausschließlich private oder redaktionelle Benutzung

Wo finde ich Bilder, die ich für mein Etikett verwenden kann?

Im Internet gibt es zahlreiche Bilderplattformen wie beispielsweise Adobe Stock oder pixelio, die entsprechend entgeltlich oder sogar kostenlos Bilder zur Verfügung stellen. Beachten Sie aber, dass sie diese Bilder nur unter bestimmten Lizenzbedingungen nutzen dürfen. Diese Regeln sollten Sie vor Verwendung eines Bildes genau gelesen werden, da sie einige entscheidende Punkte regeln: Wo und in welchem Umfang hat eine Urhebernennung zu erfolgen? Darf das Bild lediglich für private Zwecke oder auch kommerziell genutzt werden? Darf das Bild bearbeitet werden oder muss es in der vorliegenden Form verwendet werden? IM Zweifelsfall fragen Sie uns. Gerne helfen wir Ihnen, ein gesuchtes Bild zu finden und die Nutzungsrechte korrekt zu erhalten.

Welche rechtlichen Probleme können mir drohen, wenn ich Bilder aus dem Internet ohne Vereinbarung auf meinen Druckprodukten, wie Honigglasetiketten, nutze?

Zunächst einmal kann der Rechteinhaber die unverzügliche Unterlassung verlangen. D.h. sie müssen Ihre Honigglasetiketten entfernen und mit neue Etiketten ausstatten und verkleben. Sofern möglich, müssen Sie im Markt befindliche Honiggläser zurückholen. Neben einen Unterlassungsanspruch steht dem Urheber des Bildes auch ein Auskunftsanspruch zu (nämlich u.a. über Umfang der Nutzung sowie Herkunft des Bildes). Auch kann er einen Schadensersatzanspruch gelten machen, der gerade im Falle einer gewerblichen Nutzung eines Bildes durchaus saftig ausfallen kann. Darüber hinaus hat der Verwender des Bildes im Falle einer berechtigten Abmahnung die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu tragen.

Eine Orientierung gibt die relativ neue Entscheidung des OLG Köln: Für die Abmahnung eines urheberrechtlich geschützten Lichtbildes wurde einen Gegenstandswert in Höhe von 3.000 Euro als angemessen erachtet. Hierzu kommen naich die Anwaltskosten in Höhe von knapp 300 Euro.

Pflichtangaben

Fotos überall: Wem gehören sie?

Das deutsche Gesetz ist unmissverständlich: Die Bildrechte gehören demjenigen, der das Foto, die Illustration oder Grafik produziert hat. Dabei ist es egal, ob es sich um ein gemaltes Bild, ein Produktfoto oder einen millionenfach geteilten Beitrag bei Instagram handelt.

Definition: Urheberrecht für Bilder schnell erklärt

Das Urheberrecht schützt Fotografien, Bilder oder Illustrationen aller Art. In § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) werden Werke der bildenden Künste und Lichtbildwerke als geistige Schöpfung definiert. Deshalb besitzt der Urheber oder die Urheberin die alleinigen Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wird das Urheberrecht von Bildern verletzt, kann der Schöpfer rechtlich gegen die widerrechtliche Nutzung vorgehen.

Idealerweise nutzen Sie nur Bilder deren Lizenzrechte Sie besitzen oder im Rahmen einer eindeutigen Regelung übertragen bekommen oder erworben haben. Wenn Sie ein Bild kaufen, sollten die Lizenzrechte ganz klar definiert sein. Bei schwammigen Formulierungen sollten Sie sich Klarheit verschaffen. Nehmen Sie selbständig Kommunikation mit dem Urheber oder dem Anbieter auf. Wenn Sie Fotos gewerblich für die Illustration einer Handelsware, eine Website, einen Flyer, ein Logo oder ähnliches nutzen möchten, müssen Sie Rücksprache mit dem Fotografen halten. Er oder sie besitzt das alleinige Recht, die Nutzungsrechte zu gestalten und einzuschränken oder zu widerrufen.

In jedem Fall gilt: Sie sind in der Nachweispflicht.

Wenn Ihnen eine Verletzung des Bildrechts vorgeworfen wird, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Nutzungserlaubnis besitzen — und zwar in genau dem Umfang, in dem Sie das betroffene Lichtbildwerk genutzt haben. Im Zweifelsfall ist das Recht auf der Seite des Urhebers.

Fazit: Urheberrechte für Bilder

Das Urheberrechtsgesetz ist weitreichend und der Nutzer fremder Bilder ist im Zweifelsfall immer in der Beweispflicht. Die goldenen Regeln für den Umgang mit Bildern, die Sie nicht selbst hergestellt haben:

  • Benutzen Sie niemals Fotografien, Bilder oder Illustrationen für Ihre eigenen Druckprodukte (z.B. Etiketten), deren Urheber Sie nicht kennen oder namentlich gekennzeichnet haben.
  • Holen Sie die Nutzungsrechte für Bilder ein, die Ihnen von Freunden oder Geschäftspartner zur Verfügung gestellt wurden und von Ihrem Unternehmen genutzt werden.
  • Wenn nicht anders vereinbart, kennzeichnen Sie den Urheber eins Bildes eindeutig und sichtbar.
  • Wenn Sie Bilder oder Grafiken über Bilddatenbanken beziehen, lesen Sie den Umfang der Nutzungsrechte ganz genau und nutzen Sie diese nur im erlaubten Umfang.
  • Wenn Sie gekaufte Bilder speichern, dokumentieren Sie den Urheber an gleicher Stelle und vermerken Sie eventuelle Beschränkungen und Fristen der Lizenzrechte.
  • Veröffentlichen Sie keine bearbeiteten Bilder ohne Rücksprache mit dem Rechteinhaber.