Bieretiketten "Adler Weisse"
Bieretiketten "Adler Weisse"zum Selbstgestalten - ideal für 0,33 oder 0,5l Flaschen
Verfügbarkeit: Auf Lager
Bieretiketten "Adler Weisse" - der individuelle Aufkleber für Bierflaschen zum Geburtstag, Jubiläum oder andere festliche Anlässe
| Produktdetails: | Bieretiketten "Adler Weisse" - frei gestaltbare Gestaltungsvorlage für Ihr ganz individuelles Pilsbier o.a. |
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| Format: | 100 x 100 mm selbstklebend (mit geschlitztem Abdeckpapier) oder nassklebend - immer mit spitzen Ecken |
| Papiersorten: | - Selbstklebendes seidenglänzendes Papier (brillantes Druckbild, leichter Glanz) mit ablösbarem pder permanent-haftendem Klebstoff - Selbstklebendes ungestrichenes, mattes Papier (gut zu beschriften/ stempeln) mit ablösbarem oder permanent-haftendem Klebstoff - Selbstklebende silber-metallisierte Etikettenpapier mit abwaschbarem Klebstoff - Selbstklebendes hellbeiges Leinenstrukturpapier mit permanent-haftenden Klebstoff - Trockengummiertes, weiß mattes Papier (Nicht Selbstklebend: zum Anfeuchten und Aufkleben) - Nassklebendes, weiß glänzendes Papier (ohne Klebstoff) zur (i.d.R. maschinellen) Leimbeschichtung und Etikettierung |
| Mindestbestellmenge: | 20 Stück |
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Wenn Sie für Ihre individuellen Bieretiketten nicht unsere Designvorlagen nutzen möchten, können Sie die Druckdaten mit jedem anderen Grafikprogramm erstellen und uns die Druckdaten als PDF übergeben. Wenn Sie unser Standardformat 10 x 10 cm verwenden, bestellen Sie hier. Wenn Sie ein anderes Standardformat unserer Flaschenetiketten gewählt haben, bestellen Sie hier. Alternativ bestellen Sie über unsere Etiketten im Wunschformat. Bitte beachten Sie immer unsere Anforderungen an Druckdaten.
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Einen kleinen Leitfaden (FAQ) zu den wichtigsten Funktionen unseres Online-Designers ist in Arbeit. Gerne beantworten wir Ihre Fragen in unserer Online-Chat-Funktion oder unter info@topp-druckwerkstatt.de.
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Grundsätzlich können wir jedes Format für Sie drucken! Für einen kostengünstigen Druck von Kleinauflagen haben wir Standardformate und Design-Vorlagen im Angebot: Wir bieten aktuell drei verschiedene Formate für Flaschenetiketten an: 96 x 135 mm sind für größere (0,7 oder 1 Liter) Flaschen und 51 x 96 sowie 36 x 125 mm sind für kleinere (0,25 oder 0,5 Liter) Flaschen geeignet.
Bei größerem Bedarf bieten wir Ihnen gerne auch andere Formate oder Vorlagen an. Schicken Sie uns eine Mail an info@topp-druckwerkstatt.de.
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Wir drucken die Etiketten wahlweise auf weiße Selbstklebepapiere, trockengummierte oder ungummierte nassklebende Papiere. Alle Etiketten sind in einer leicht glänzenden Papieroberfläche (90 g/m²) sowie auch als ungestrichene Papiervariante (für optimierten Stempelaufdruck) verfügbar. Die seidenglänzenden Papiere haben eine besonders glatte Oberfläche, die für eine besondere Farbbrillanz sorgt, aber nicht für die nachträgliche Beschriftung ideal sind, da Tinte oder Stempelfarben langsamer hierauf trocknen.
Wir bieten die Wahl zwischen einem permanent-haftenden und ablösbaren Klebstoff. Alle Etiketten sind mit wasserlöslichen Klebstoffen ausgestattet, die auch auf runden Glasbehältern gut haften. Für eine dauerhafte, wellenfreie Verklebung müssen die Bierflaschen vor der Verklebung sauber und fettfrei sein. Die minimale Aufbringungstemperatur sollte bei +10 °C liegen. Einmal verklebt sind die Etiketten für Temperaturen von -5 °C und +60 °C geeignet. Trocken und vor Sonnenlicht geschützt gelagert, lassen sich die Etiketten auch noch nach 1–2 Jahren problemlos verkleben.
Grundsätzlich lassen sich die weiß-matten Etikettenpapiere, cremefarbige Leinenstruktur- oder Graspapiere auch gut bestempeln. Für die seidenglänzenden oder hochglänzenden Papiere empfehlen wir eine schnelltrocknende Farbe. Stempel sollten idealerweise im unbedruckten Bereich aufgedrückt werden.
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Alle Papieretiketten werden mit einem permanent-haftenden sowie einem ablösbaren Material angeboten. Etiketten mit dem permanenten Klebstoff lassen sich i.d.R. im Wasserbad recht gut entfernen. Wir raten von einem Entfernen in der Spülmaschine ab, da der Wasserdruck nicht ausreicht um die Etiketten überall zu entfernen – so werden nur die Lösemittel ausgespült und der heiße Trockenvorgang „verbackt" das Etikett am Glas. Der ablösbare Klebstoff garantiert eine gute Haftung; die Etiketten sind ohne Kleberückstände leicht wieder ablösbar.
Folgende Pflichtangaben sieht das Lebensmittelsrecht bzw. EU-Spirituosenverordnung vor:
- Name und Anschrift des Herstellers/ Abfüllers: Diese Angaben müssen eine eindeutige postalische Zustellung ohne Nachforschungen ermöglichen. Üblich sind vollständiger Name und Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort). Angaben wie Telefon-/ Faxnummer, E-Mail- oder Internetadresse sind freiwillig.
- Alkoholgehalt: Der vorhandene Alkoholgehalt ist in „% vol.“ mit höchstens einer Nachkommastelle anzugeben. Die Alkoholgehaltsangabe muss eindeutig sein. Angaben wie „ca. oder mindestens xy % vol. oder 40 – 43 % vol.“ sind nicht zulässig. Das Symbol „% vol“ ist in dieser Form und Reihenfolge vorgeschrieben und muss der Zahlenangebe des Alkoholgehalts nachgestellt werden.
- Angabe der Losnummer: Ein „Los“ stellt die Gesamtheit aller Verkaufseinheiten dar, die unter gleichen Bedingungen hergestellt wurden, z.B. alle Flaschen eines Abfülltages. Die Los-Kennzeichnung ist auf dem Produkt mit einer Ziffern-, Buchstaben- oder Ziffernbuchstaben-Kombination (z.B. L-A1) vorzunehmen. Zur eindeutigen Identifizierung ist der Buchstabe „L“ voranzustellen.
- Nennfüllmenge: Die Nennfüllmenge ist in ml, cl oder L anzugeben. Es sind für Spirituosen verbindliche Werte im Bereich zwischen 100 und 2000 ml, wie 0,1 – 0,2 – 0,35 – 0,5 – 0,7 – 1 1,5 l und 1,75 l. Füllmengen zugelassen. Für die Angabe der Nennfüllmengen sind folgende Mindestschriftgrößen vorgegeben: über 0,05 l bis 0,2 l: 3 mm, über 0,2 l bis 1,0 l: 4mm und über 1,0 l: 6 mm.
Zusätzliche neue Pflichtangaben bzw. Vorschriften nach der LMIVO
Anweisung für die Aufbewahrung: Empfohlener Wortlaut: „Trocken, dunkel und vor Wärme geschützt lagern" Oder: "Lagerung: trocken, kühl, dunkel"
Mindestschriftgröße: 1,2 mm, gemessen am Kleinbuchstaben "x". Gilt für alle Pflichtangaben. Ausnahme: für Kleinverpackungen mit weniger als 80 cm² (Gesamt-) Oberfläche Mindestschriftgröße 0,9 mm.
Glas: Empfehlenswert der Aufdruck "Mehrwegglas" oder "Pfandglas".Dadurch unterliegt Ihr Glasverpackung nicht den Pflichten der Verpackungsverordnung und Lizenzentgelte für zum Beispiel den 'Grünen Punkt' müssen nicht geleistet werden.
Allergen-Kennzeichnung: Die in Anlage II der Verordnung (EU) Nr4. 1169/2011 (sog. Lebensmittel-Informations-Verordnung LMIV) genannten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen (z. B. Eier, Milch und Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse), müssen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 LMIV auf dem Etikett unter Voranstellung des Wortes "Enthält" angegeben werden, wenn die Verkehrsbezeichnung nicht auf das Vorhandensein der betreffenden Zutat(en) schließen lässt.
Nährwertbezogene und gesundheitsbezogene Angaben: Nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (sog. Health Claims-Verordnung) dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben (z. B. "verdauungsfördernd", "gut für den Magen") tragen. Bei Angaben wie "wohltuend" oder "bekömmlich" handelt es sich um einen Verweis auf einen allgemeinen, nichtspezifischen Vorteil für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden. Derartige Angaben sind nach Art. 4 Abs. 3 der genannten Verordnung für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozenten grundsätzlich nicht zulässig. Darüber hinaus sind Angaben, die geeignet sind, die Alkoholwirkung zu verharmlosen und zu einem regelmäßigen und/oder übermäßigen Verzehr von Alkohol anzuregen, als irreführend i. S. von Art. 7 Abs. 1 LMIV zu beurteilen.
Was nicht auf Ihrem Etikett stehen darf:
Informationen über Lebensmittel dürfen generell nicht irreführend sein:
- Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie "wabenecht" oder "kalt geschleudert" usw.
- Auch Begriffe wie "Naturprodukt", "natürlich", "naturbelassen", nicht gefiltert" können zu Beanstandungen der Kennzeichnung führen.
- Keine Täuschung. Hierzu zählen zum Beispiel falsche oder irreführende Angaben, falsche Sortenbezeichnungen oder Aussagen wie "mit wertvollen Vitaminen".
- Keine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, wie zum Beispiel "Honig-Met ist gut gegen Erkältung…"
Links zu Rechtstexten:




