Große Tee-Etiketten "Matcha"
Aufkleber für Ihren Tee & mehr - ideal für größere Tee-Standbeutel, Dosen oder ähnliche Verpackungen
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Große Tee-Etiketten "Matcha" - nicht nur für Teeblätter geeignet - ansprechendes Etikettendesign für Ihre Teesorten
Produktdetails: | Etiketten für 500g o.ä. Teebeutel - frei gestaltbare Gestaltungsvorlage |
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Format: |
96 x 135 mm (selbstklebend mit 2 mm Eckenradius; trockengummiert/ ungummiert mit spitzen Ecken) |
Papiersorten: | - Selbstklebendes seidenglänzendes Papier (brillantes Druckbild, leichter Glanz) mit permanentem und ablösbarem Klebstoff - Selbstklebendes ungestrichenes, mattes Papier (ideal für nachträgliches Stempeln des MHD) mit ablösbarem Klebstoff - Selbstklebendes cremefarbiges Leinenstrukturpapier mit permanent-haftenden Klebstoff - Selbstklebendes Graspapier mit permanent-haftendem Klebstoff - Trockengummiertes, matt-weißes Papier zum Anfeuchten und Aufkleben - Ungummiertes, nassklebendes Papier Weiß-Glänzend für die Etikettierung mit Leimauftrag |
Konfektionierung: | Sie erhalten die vorgestanzten Etiketten auf Bogen (im DIN A4 Format) für eine einfachen Handhabung und optimalen Versand. |
Mindestbestellmenge: | 20 Stück |
Die Pflichtangaben auf Tee-Etiketten sind in der Europäischen Union ebenfalls durch die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und spezifische nationale Regelungen geregelt. Die folgenden Informationen müssen auf Tee-Etiketten aufgeführt sein:
1. Bezeichnung des Lebensmittels: Die genaue Art des Tees muss angegeben werden, z.B. "Schwarzer Tee", "Grüner Tee", "Kräutertee".
2. Zutatenverzeichnis: Alle Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels angegeben werden. Bei aromatisierten Tees müssen auch die verwendeten Aromen deklariert werden.
3. Nettofüllmenge: Das Gewicht des Tees in Gramm oder Kilogramm.
4. Mindesthaltbarkeitsdatum: Das Datum, bis zu dem der Tee unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.
5. Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers: Der Name und die Adresse des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers, der in der EU ansässig sein muss.
6. Losnummer: Eine Kennzeichnung, die die Rückverfolgbarkeit des Produkts ermöglicht, falls dies nicht bereits durch das Mindesthaltbarkeitsdatum abgedeckt ist.
7. Nährwertdeklaration: Diese ist in der Regel für Tee nicht erforderlich, da es sich meist um ein Erzeugnis handelt, das keine signifikanten Nährwerte hat und keine Nährwertdeklaration benötigt.
8. Herkunft des Lebensmittels: Falls das Weglassen der Herkunftsangabe die Verbraucher irreführen könnte, muss das Herkunftsland angegeben werden.
9. Anweisungen für die Aufbewahrung und Verwendung: Falls notwendig, um die richtige Handhabung sicherzustellen, z.B. Aufbewahrungshinweise oder Zubereitungsempfehlungen.
10. Zusätzliche Angaben für spezifische Teesorten: Bei Kräutertees oder medizinisch beworbenen Tees können zusätzliche Informationen erforderlich sein, insbesondere wenn gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden.
Für alle Pflichtangaben auf Lebensmitteln gilt eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm, gemessen am Kleinbuchstaben "x". Ausnahme: Für Kleinverpackungen mit weniger als 80 cm² (Gesamt-) Oberfläche gilt eine Mindestschriftgröße 0,9 mm.
Ausführlichere Informationen zu gesetzlichen Vorgaben finden Sie unter: Downloads Wissen