Grüner Punkt, Mehrwegglas, Pfandglas – welcher Hinweis muss auf das Honigetikett?
Freitag, 9. Juli 2021 18:22:04 Europe/Berlin
Ob Neutralglas oder klassisches Honigglas des Deutschen Imkerbunds, ob mit oder ohne Pfand – die meisten Imker nehmen ihre Honiggläser gerne zurück und nutzen sie mehrfach. Aus diesem Grund bieten wir auch für alle Etiketten spezielle leicht ablösbare Etikettenpapiere an, damit die Reinigung zurückgebrachter Honiggläser leicht von der Hand geht. Aber welcher Hinweis muss nun tatsächlich auf das Honigetikett gedruckt werden? Der Hinweis auf ein Mehrwegglas oder Pfandglas ist wichtig, denn es signalisiert dem Honigkunden, dass das Glas zurück zur Verkaufsstelle oder direkt zum Imker gebracht werden soll.
Das Verpackungsgesetz nimmt jeden Gewerbetreibenden in die Pflicht
Ziel des Verpackungsgesetzes ist die Verringerung der negativen Auswirkungen von Verpackungsmüll auf die Umwelt sowie die deutliche Erhöhung der Recyclingquoten. Für Kleinunternehmer und kleine Betriebe gibt es zunächst keine Ausnahmen, denn alle Hersteller und Händler sind gleichermaßen betroffen. Wenn Imker gewerblich Verpackungen in Verkehr bringen, sind Sie zur Rücknahme sowie zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet. Somit gelten die Regelungen selbst für kleine Imkerbetriebe, die für den Versand des Honigs und anderer Imkerprodukte im Glas Verkaufs- und/oder Transportverpackungen nutzen. Die Kontrollmöglichkeiten dafür sind bislang begrenzt und so wird derzeit eine neue Zentrale Stelle eingerichtet, bei der sich die Erstinverkehrbringer von Verpackungen registrieren müssen – die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“. Das Verpackungsregister selbst trägt den Namen "LUCID".
Honigglas als Lebensmittelverpackung: Nicht immer gebührenpflichtig
Ob die Registrierungspflicht und damit die entgeltliche Systembeteiligungspflicht vorliegt, hängt primär davon ab, ob ein gewerbliches Inverkehrbringen vorliegt. Ein Inverkehrbringen ist gewerbsmäßig im Sinne des Verpackungsgesetzes, wenn die Merkmale a) Selbstständigkeit, b) wirtschaftliche Tätigkeit am Markt (grundsätzlich mit Gewinnerzielungsabsicht; Abgrenzung zum „Hobby“) und c) Planmäßigkeit und Ausrichtung auf Dauer (Berufsmäßigkeit, Mindestmaß an Kontinuität und Nachhaltigkeit) vorliegen. Ein Imker mit bis zu 30 Völkern betreibt Imkerei steuerlich grundsätzlich als Liebhaberei und damit als Hobby. Er muss einkommensteuerrechtlich keine Einnahmen versteuern, darf dann jedoch auch keine Verluste geltend machen. In diesem Fall erwartet die ZSVR keine Registrierung und Beteiligung an einem (dualen) System, sofern keine entgegengesetzte Einstufung durch das Finanzamt vorliegt. Ab 31 Völkern ist die Imkerei einkommensteuerrechtlich immer erheblich und daher gewerbsmäßig im Sinne des Verpackungsgesetzes mit der Folge, dass die Pflichten des Verpackungsgesetzes hinsichtlich der in Verkehr gebrachten Verpackungen zu erfüllen sind, wenn nicht Serviceverpackungen oder Mehrwegverpackungen (§ 3 Abs. 3 VerpackG) genutzt werden. Das VerpackungsG sieht vor, dass sich prinzipiell jeder, der erstmals gewerbsmäßig systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Warenverkehr bringt, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren muss. Außerdem gehört eine Beteiligung am sogenannten dualen System dazu, das die Entsorgung organisiert. Zum dualen System gehören in Deutschland verschiedene Anbieter – wie etwa der Grüne Punkt. An diese Anbieter sind je nach Menge der Verpackungen Gebühren zu bezahlen. Bei dem Verkauf von 2000 Gläser mit Kunststoffdeckeln und in großen Umkartons fallen ca. 100 Euro an. Entsprechende Lizenzrechner werden zum Beispiel vom „grünen Punkte, dem Dualen System Deutschland angeboten.
Mehrwegverpackungen sind von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen
Ein Gewinn für Umwelt und den Geldbeutel des Imkers ist die Einrichtung einer Rücknahme der Honigverpackung. Wichtig ist für hierbei die entsprechende Angabe des Mehrweg- bzw. Pfandglases auf dem Honigetikett. Denn wer Pfandgläser für seinen Honig nutzt und sonst keine Verpackung in den Verkehr bringt, muss sich – egal, wie viele Bienenvölker er betreut – weder um die Systembeteiligung sorgen noch um die Registrierung bei der ZSVR Gedanken machen. Dabei ist jedoch wichtig, dass tatsächlich ein Mehrwegsystem für die gesamte Verpackung vorliegt. „Wenn dies der Fall ist, dann werden Verpackungsmaterial und Ressourcen eingespart, weil das Glas immer wieder eingesetzt wird, dann treffen denjenigen keine weiteren Pflichten nach dem Verpackungsgesetz“, so Vertreter der ZSVR. Voraussetzung sei demnach, dass Rückgabe und Wiederverwendung über eine ausreichende Logistik ermöglicht werden – es muss etwa ein Sammelkorb bei den Verkaufsstellen stehen – und dass ein Anreizsystem zur Rückgabe eingesetzt wird – etwa ein Pfand.
Honiggläser waschen und weiter nutzen: Die Hygienevorgaben
Doch nicht nur diese Pflichten und ihre Ausnahmen sind wichtig zu wissen, wenn man Honiggläser verkauft und wiederverwendet. Wichtig sind auch Hygienevorgaben für die Gläser und Deckel hinsichtlich der Reinigung – und dabei gilt keine Ausnahme bzw. keine anderen Regeln für Hobby-Imker mit nur wenigen Bienenvölkern. Unser Honigbuch bietet hier zahlreiche Hinweise und Checklisten um die Einhaltung der Hygienevorschriften in allen Phasen der Honigernte, des Rührens, der Abfüllung und Lagerung von Honig zu berücksichtigen. So muss der Imker in jedem Fall mittels einer gewissenhaften Sicht- und Geruchskontrolle prüfen, dass die Gläser keine Beschädigungen aufweisen und nicht durch eine fremde Befüllung dauerhaft kontaminiert wurden. Defekte oder stark verschmutze Gläser sollten nicht wiederverwendet werden. Ist der Zustand der Gläser einwandfrei, kann man diese mit geeigneten Reinigungsmitteln gründlich waschen und anschließend trocknen. Am besten nutzt man dazu haushaltsübliche Geschirrspülmaschinen und dabei die intensiven Waschprogramme mit 65°C inklusive Trocknung sowie dafür vorgesehene Reiniger. Es empfiehlt sich ausdrücklich vor dieser Reinigung alle Etiketten rückstandsfrei zu entfernen. Die Gläser müssen anschließend an einem sauberen, staubfreien, geruchsneutralen, bienendichten Ort gelagert werden, um jegliche Verschmutzung auszuschließen. Übrigens sollten auch neue Gläser immer vor der Verwendung gespült werden. Experten raten dazu, die Deckel nicht erneut zu verwenden.