Gesetzes-Check

Was Lebensmittel- und Honigetiketten heute leisten müssen

Lebensmittel, die verpackt verkauft werden, unterliegen klaren Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dazu gehören u. a.:

  • Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels
  • Zutatenverzeichnis (bei Honig entfällt es; jedoch nur wenn keine Fruchtpulverm Kakao, Kräuter oder Aromen beigesetzt werden)
  • Nettofüllmenge (inkl. „e“-Zeichen bei Fertigpackungen)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum und ggfs. Loskennzeichnung
  • Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
  • Nährwertangaben (reiner Honig ist davon befreit)
  • Herkunftskennzeichnung, sofern vorgeschrieben Honig hat zusätzlich eigene Vorgaben nach der Honigverordnung und der EU-Honigrichtlinie

Auch werden Hinweise zu Lagerung, wie "Kühl, trocken und dunkel lagern." oder "Nicht über 40 Grad Celsius erwärnen" empfohlen. Der Hinweis, dass Honig nicht an Säuglinge unter einem Jahr verabreicht werden soll, kann heute vernachlässigt werden. Studien haben nachgewiesen, dass das Gesundheitsrisiko, das von unsauberer Rohkost ausgeht, bei sorgfältig geernteten und sauber abgefülltem Honig sehr, sehr gering ist. Das Verpackungsgesetz verpflichtet gewerbliche Imker einen Hinweis zur Rücknahme der verpackung und/ oder eine Deklaration beim Dualen System Deutshcland vorzunehmen.. Gerade weil diese Vorgaben manchmal kleinteilig wirken, legen wir bei der TOPP-Druckwerkstatt so viel Wert auf klare Beratung und technisch saubere Umsetzung. Ein Etikett soll nicht nur gut aussehen, sondern auch zuverlässig rechtskonform sein.

Honigglas: Die genaue Herkunftsangabe ersetzt die bisherige schwammige EU/Nicht-EU-Formulierung. Foto: Janine Fritsch

Neue Pflicht: Präzisere Herkunftsangaben bei Mischhonigen ab 14. Juni 2026

Bislang reichte für Honigmischungen aus mehreren Ländern die pauschale Angabe: „Mischung aus EU-Ländern“, „Mischung aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. Diese Formulierungen sind aber so unpräzise, dass Verbraucherinnen und Verbraucher praktisch nicht nachvollziehen konnten, woher der Honig tatsächlich stammt.

Damit ist jetzt Schluss. Ab dem 14. Juni 2026 gilt: ➡️ Alle Herkunftsländer müssen einzeln genannt werden. ➡️ Sie müssen in absteigender Reihenfolge ihres Mengenanteils angegeben werden. Beispiel: „Honig aus Argentinien, Ukraine und Spanien (absteigend nach Mengenanteil). In Deutschland wurde die neue EU-.Regel noch verschärft: Die Anteile müssen mit dem exakten prozentualen Gewichtsanteil auf dem Etikett stehen und nicht nur die ersten vier Hauptanteile. Denn das hatte die EU-Verordnung als Flexiregel den Ländern zur Option gestellt. Für jeden Abfüller und Inverkehrbringer von Honigmischungen bedeutet das: Etiketten müssen möglicherweise komplett neu gestaltet werden. Genau hier unterstützen wir gerne – von der Layout-Anpassung bis zur druckfertigen Umsetzung. 

Warum das wichtig ist: Die wachsende Gefahr von Honigfälschungen

Honig zählt weltweit zu den am häufigsten gefälschten Lebensmitteln. Die Bandbreite reicht von gestrecktem Honig (z. B. mit Sirupen) bis zu falsch deklarierter Herkunft. Viele Verbraucher wissen nicht, dass große Mengen Importhonig bislang nur eingeschränkt auf Echtheit geprüft wurden. Analysen wie Isotopenmessungen oder Pollenuntersuchungen werden zwar genutzt, jedoch nicht flächendeckend. Gleichzietig haben die chineischen Siruphersteller, die den Zuckersaft aus Weizen, Reis oder Rüben gewinnen, Methoden entwicklet um herkömmliche Messverfahren zu täuschen. Das erfolgreich getestete DNA-Analyseverfahren ist noch wenig verbreitet und wird von den großen Honigimporteuren abgelehnt. Entsprechend warnen Fachorganisationen, wie der Deutsche Imkerbund und der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkervreband seit Jahren vor der Gefahr. So bringen die Billighonige im Dsicounter die Gefahr des Qualitätsverlust von Honigen, Irreführung von Konsumenten und einem Verlust von Vertrauen in echtes Imkereihandwerk. Die neue Herkunftsregelung ist ein Versuch, mehr Transparenz in den Markt zu bringen – und damit ehrliche Imkereien, wie sie in Deutschland üblich sind, zu stärken.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für große wie kleine Anbieter heißt das: Ein eindutiger Herkunftsnachweis, wie Deutscher Honig oder Honig aus Deutschland ist für jeden einheimischen Imker auf dem Honigglas Pflicht. Eventuell muss die Etikettengestaltung aktualisiert werden, insbesondere wenn Mischhonige aus verschiedenen Ländern abgefüllt werden.  Die Herkunftsländer müssen klar dokumentiert und jederzeit nachweisbar sein.

Design und Platzbedarf der Etiketten verändern sich – oft braucht es neue Aufteilungen oder zusätzliche Textfelder. Wir unterstützen dabei: Beratung zu Pflichtangaben,  Anpassung bestehender Layouts * Gestaltung komplett neuer Etiketten * nachhaltigen, hochwertigen und abwaschbaren Etikettendruck. Wir fertigen Rckseitenetiketten zur Ergänzung der Etiketten auf DIB-Gläsern, individuelle Honigetiketten für Neutralgläser oder individuelle Verpackungen.  Unsere Stärke: Wir verbinden Fachkenntnis aus nachhaltiger Druckproduktion mit eigener Erfahrung aus der Imkerei. Das macht uns besonders sensibel für praktikable und rechtssichere Lösungen.

Fazit:
Die neue Herkunftsdeklaration für Honigmischungen macht Etiketten transparenter – und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Fälschungen.

Damit steigt aber auch die Verantwortung für Hersteller, Händler und Imkereien. Wer seine Etiketten jetzt rechtzeitig überprüft und anpasst, ist auf der sicheren Seite. Wenn Sie Unterstützung bei der Gestaltung oder Aktualisierung Ihrer Lebensmittel- und Honigetiketten brauchen, sind wir gerne für Sie da. Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht reicht – wir kümmern uns zuverlässig um den Rest.