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Rechteckige Küchensticker "Leckeres im Glas" (Lagerprodukt)

Vorbedruckte gestanzte Sticker auf A4 Bogen zum individuellen Nachbeschriften
Rechteckige Küchensticker "Leckeres im Glas" (Lagerprodukt) ist nur in Verpackungseinheiten von 30 verfügbar.

Verfügbarkeit: Auf Lager

2,95 €
Inkl. 19% MwSt.

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Produktbeschreibung
Details

Fröhliche Aufkleber zum Nachbeschriften per Hand, Stempel oder Desktopdrucker

Produktdetails:

 Rechteckige Küchensticker vorbedruckt zum nachträglichen Beschriften per Hand, Stempeln oder Eindruck im Inkjet- oder Laserdruck

Format:

 Sticker: 76 x 37 mm (für kleinere z.B. 250g Gläser), 96 x 51mm (BxH) für 500g Gläser - rechteckig mit abgerundeten Ecken (2 mm Eckenradius) - vorgestanzte Etiketten auf DIN A4 Bogen

Papiersorte:

Selbstklebendes ungestrichenes, mattes Papier (ideal für nachträgliches Beschriften) mit ablösbarem Klebstoff

Der Klebstoff erlaubt  das Repositionieren beim Verkleben und eine leichtes Entfernen des Etiketts bei entleerten Gläser für die Wiederverwendung. So können die Gläser ökologisch schonend und nachhaltig wiederverwendet werden.

Mindestbestellmenge

  30 Stück (2 bzw. 3 Bögen DIN A4-Format)

Fragen & Antworten

Liebe Kundinnen, liebe Kunden, viele Fragen beantworten in unserem FAQ- Bereich. Hier ein paar zusätzliche Hinweise:

Was muss ich im Bestellprozess besonders berücksichtigen?

Unsere Küchensticker bestellen Sie pro Bogen. D.h. die angegeben Stückpreise gelten pro DIN A4 Bogen. Die Anzahl der Sticker pro Blatt variieren je nach Etikettengröße: Bei den runden Etiketten sind jeweils 25 Etiketten (ø 40mm), 15 Sticker (ø 51 mm) und 6 Sticker (ø 76mm) auf einem Blatt im Format 21 x 29,7 cm. Bei den rechteckigen Etiketten sind 10 Stück (96 x 51 mm) und 15 Stück (76 x 37 mm) auf einem Bogen.

Welche Materialien stehen zur Verfügung? Wie lassen sich die Sticker nachbeschriften?

Für die rechteckigen Etiketten verwenden wir als Selbstklebematerial ein ungestrichenes, mattes Papier mit ablösbarem Klebstoff, das problemlos mit Bleistift, Kugelschreiber, Stempeln oder mit einem Inkjet- und Laserdrucker nachträglich beschriftet werden kann. Die runden Sticker werden standardmäßig mit auf unserer seidenglänzendes Papier mit ablösbarem Klbestoff gedruckt. Dieses Papier lässt sich mit Kugelschreiber oder Folienstift gut beschriften. Vor einer Beschriftung mit wasserbasierten Farben, wie Füller, wasserbasierten Stempelfarben und dem Inkjetdruck raten wir ab, da die Farbe hier zu langsam trocknet.

Größere Bedarfsmengen können wir auch anderen Materialien bereitstellen. Bitte fragen Sie uns per email an.

Auch bieten wir Ihnen bei Bedarf den Druck rechteckiger Sticker auf einem weiß-matten trockengummierten Etikettenpapier an, dass zur Verklebung rückseitig befeuchtet werden muss. Auch ist ein nassklebendes glänzendes Papier ist im Angebot. Diese rechteckigen nassklebenden Etiketten müssen zur Applikation im Etikettierprozess mit Leim versehen werden. 

Grundsätzlich lässt sich das matte trockengummierte oder matte selbstklebende Papier auch gut stempeln. Der Stempel sollte im unbedruckten Bereich aufgedrückt werden. Auf dem seidenglänzenden Papier hält nur spezielle schnell trocknende Stempelfarbe gut.

Was ist bei der Verklebung von Etiketten zu beachten?

Für eine bestmögliche Haftung müssen die Gläser oder andere Untergründe vor der Verklebung sauber und fettfrei sein. Die Aufbringungstemperatur sollte nicht unter +15°C liegen. Trocken und dunkel gelagert lassen sich die Etiketten auch noch nach 2 bis 3 Jahren problemlos verkleben. Bitte berühren Sie die Klebfläche nicht mit den Fingern. Der hauchdünne Fettfilm reduziert die Klebkraft auf dem Glas oder anderen Oberflächen.

Lassen sich die Etiketten auch nachträglich vom Glas wieder ablösen?

Alle selbstklebenden Etiketten mit dem ablösbaren Klebstoff lassen sich nach Gebrauch leicht und ohne Einweichen von entleerten Gläsern entfernen. Wir raten ausdrücklich von einem Entfernen in der Geschirrspülmaschine ab. Der Spülvorgang wäscht die Lösemittel aus ohne das Etikett zu entfernen. Anschließend kleben die Etiketten noch fester auf dem Glas.

Pflichtangaben

Pflichtangaben auf Etiketten für selbstgemachte Lebensmittel wie Konfitüren, Marmelade und Fruchtaufstrichen gemäß der EU-Lebensmittelverordnung und Konfitüren-Verordnung

Wenn Sie Ihre selbgemachten Lebensmittel  in Verkehrbringen müssen Sie nach der geltenden Gesetzgebung verschiedene Information auf die Gläser aufbringen. Sie können die Informationen, wie die Nährwerttabelle auch mit Hilfe auf Rückseitenetiketten aufbringen. Folgende Pflichtangaben gelten für Lebensmittelaufkleber:

  • Verkehrsbezeichnung: zum Beispiel Erdbeerkonfitüre, Fruchtaufstrich aus Himbeeren & Rum …
  • Name und postalische Anschrift des Abfüllers
  • Nettofüllmenge: Bei einer Füllmenge vom 200g (oder mehr) muss die Schriftgröße mindestens 4 mm betragen.
  • Ursprungsland: zum Beispiel "Hergestellt in Deutschland."
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Hierzu gibt es festgelegte Formulierungen, zum Beispiel "Mindestens haltbar bis …"
  • Loskennzeichnung: Chargennummer. Bei taggenauem Mindesthaltbarkeitsdatum kann die Loskennzeichnung entfallen.
  • Zusätzliche neue Pflichtangaben bzw. Vorschriften nach der LMIVO: Anweisung für die Aufbewahrung: Empfohlener Wortlaut: „Trocken, dunkel und vor Wärme geschützt lagern" Oder: "Lagerung: trocken, kühl, dunkel"

Für alle Pflichtangaben auf Lebensmitteln gilt eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm, gemessen am Kleinbuchstaben "x". Ausnahme: Für Kleinverpackungen mit weniger als 80 cm² (Gesamt-) Oberfläche gilt eine Mindestschriftgröße 0,9 mm.

Gemäß Verpackungsgesetz muss die Rücknahme der Verpackung angegeben werden, wenn Vertrag mit dem Duales System Deutschland ("Grüner Punkt") besteht. Es wird empfohlen "Mehrwegglas" oder "Pfandglas" aufzudrucken. Dadurch unterliegt das Honigglas nicht den Pflichten der Verpackungsverordnung und Lizenzentgelte für zum Beispiel den 'Grünen Punkt' müssen nicht geleistet werden.

Auch ist eine Nährwertdeklaration und Zutatenverzeichnis für Lebensmittel erfordlerlich, die aus mehr als einer Zutat bestehen. Für Honig ist keine Zutatenliste erforderlich (s. Art. 16 (3) und Anhang 5 Nr. 1 und 19 der Lebensmittelverordnung); bei Fruchtaufstrichen schon (siehe Vorschläge für unsere Rückseitenetiketten)

Was nicht auf dem Lebensmitteletikett stehen darf: Informationen über Lebensmittel dürfen generell nicht irreführend sein: Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie "aus echten Früchten". Auch Begriffe wie "Naturprodukt", „Gesundheitskonfitürenig", "natürlich", "naturbelassen", nicht gefiltert" können zu Beanstandungen der Kennzeichnung führen. Keine Täuschung. Hierzu zählen zum Beispiel falsche oder irreführende Angaben, falsche Sortenbezeichnungen oder Aussagen wie "mit wertvollen Vitaminen".