Konfitürenetiketten "Frisch ins Glas"
Selbstklebende Papieraufkleber für Ihren Fruchtaufstrich - ideal für 500g Gläser
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Konfitürenetiketten "Fruchttanz" - dekorative Vorlage für Ihren Mehrfruchtaufstrich, Marmelade, Gelee oder Säfte - Ihre Einmach- und Kochkünste verdienen einen echten Hingucker!
| Produktdetails: | Ekett "Fruchttanz" - frei gestaltbare Gestaltungsvorlage für Selbstgemachtes jeder Art |
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| Format: | 96 x 51 mm (selbstklebend mit 2 mm Eckenradius; trockengummiert/ ungummiert mit spitzen Ecken) |
| Papiersorten: |
- Selbstklebendes seidenglänzendes Papier (brillantes Druckbild, leichter Glanz) mit permanentem und ablösbarem Klebstoff |
| Mindestbestellmenge: | 20 Stück |
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Wählen Sie zunächst ein Wunschprodukt und das gewünschte Material aus. Bei einigen Produkten können Sie im Aufklapp-Menü zwischen verschiedenen Farbversionen wählen. Klicken Sie dann auf „Personalisieren & Bestellen" und passen Sie Ihr Druckprodukt entsprechend Ihrer Wünsche an. Anschließend klicken Sie auf Vorschau und legen Ihr Produkt in den Warenkorb. Dort können Sie auch noch die Stückzahl anpassen.
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Bei den Honigglasetiketten und Gewährverschlüssen bieten wir jeweils eine rechteckige und eine Knochenform für 500 g und 250 g-Gläser. Für ganz kleine Gläser haben wir ein Etikett im Format 6,5 x 2 cm im Angebot.
Für Grußkarten, Postkarten und Einladungskarten bieten wir das DIN A6 an: Sie haben die Wahl zwischen einer Postkarte mit neutraler Rückseite sowie einer Klappbriefkarte mit drei weiteren leeren Seiten.
Bei unseren Flyern, Fibeln und Kalendern haben Sie die Wahl zwischen fertig gestalteten und individuell anpassbaren Produkten. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot für andere Formate – schicken Sie uns eine Mail an info@topp-druckwerkstatt.de.
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Gerne drucken wir Ihre eigenen Entwürfe. Wählen Sie das Produkt „eigenes Design" und laden Sie Ihre Druckdatei (als PDF) hoch. Sie können nur die Titelseite oder alle Seiten frei gestalten.
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Alle Honigglas-Etiketten sind mit einem permanent-haftenden sowie einem ablösbaren Material verfügbar. Um Siegeletiketten manipulationssicher zu halten, gibt es die Siegelstreifen nur in einer permanent-haftenden Variante. Wenn Sie das MHD nachträglich aufstempeln möchten, verwenden Sie unser weiß-mattes Papier – hier trocknet die Stempelfarbe am besten.
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Sie erhalten die Druckprodukte gebündelt im Umschlag oder in einer Faltschachtel sicher verpackt per Post/DHL innerhalb weniger Arbeitstage. Aktuell berechnen wir standardmäßig 6,95 € Verpackungs- und Versandkosten.
Pflichtangaben auf Honigglas-Etiketten
Diese Pflichtangaben sollten immer auf Ihrem Etiketten steht:
- Bezeichnung: zum Beispiel: Honig, Blütenhonig, Waldhonig …
- Name und vollständige postalische Anschrift des Inverkehrbringres/ des Imkers/ der Imkerin
- Nettofüllmenge: Bei Honiggläsern mit einer Nettofüllmenge ab 200g muss die Schriftgröße mindestens 4 mm betragen.
- Ursprungsland: zum Beispiel: Deutschland
- Mindesthaltbarkeitsdatum: Hierzu gibt es festgelegte Formulierungen, zum Beispiel "Mindestens haltbar bis …"
- Loskennzeichnung: Chargennummer. Bei taggenauem Mindesthaltbarkeitsdatum kann die Loskennzeichnung entfallen.
Zusätzliche neue Pflichtangaben bzw. Vorschriften nach der LMIVO:
Anweisung für die Aufbewahrung: Empfohlener Wortlaut: „Trocken, dunkel und vor Wärme geschützt lagern" oder: "Lagerung: trocken, kühl, dunkel"
Mindestschriftgröße: 1,2 mm, gemessen am Kleinbuchstaben "x". Gilt für alle Pflichtangaben. Ausnahme: für Kleinverpackungen mit weniger als 80 cm² (Gesamt-) Oberfläche Mindestschriftgröße 0,9 mm.
Gemäß Verpackungsgesetz: Empfehlenswert der Aufdruck "Mehrwegglas" oder "Pfandglas". Dadurch unterliegt das Honigglas nicht den Pflichten der Verpackungsverordnung und Lizenzentgelte für zum Beispiel den 'Grünen Punkt' müssen nicht geleistet werden.
Was nicht auf dem Honigetikett stehen darf:
Informationen über Lebensmittel dürfen generell nicht irreführend sein: Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie "wabenecht" oder "kalt geschleudert" usw.
Auch Begriffe wie "Naturprodukt", „Naturhonig", "natürlich", "naturbelassen", "nicht gefiltert" können zu Beanstandungen der Kennzeichnung führen.
Keine Täuschung. Hierzu zählen zum Beispiel falsche oder irreführende Angaben, falsche Sortenbezeichnungen oder Aussagen wie "mit wertvollen Vitaminen".
Keine Werbung mit krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben wie zum Beispiel: "Honig ist gut gegen Erkältung…!"




