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Stockkarten

Dokumentieren Sie Ihre Arbeit an den Bienen! Für jedes Bienenvolk sollte jeder Imker eine Stockkarte führen, die nachvollziehbare den Zustand sowie Erweiterungen, Fütterung und Varroa-Behandlungen festhält. Unsere Stockkarten sind in zwei Varianten (eine lang bewährte, traditionelle Tabelle sowie eine verkürzte Praktiker-Version) erhältlich. Wir drucken auf einem kräftigen Papier (90g/m2) oder auch auf eine wetterfestes Folienpapier!

Die spezielle wetterfeste Folie hat eine papierähnliche Oberfläche und lässt sich mit Bleistift, Kugelschreiber oder Filzstift sehr gut beschriften. Das Folienpapier ist aber nassfest, reißfest und unverwüstlich. Jetzt gleich mitbestellen!



Stockkarten als Papier unterstützen die Arbeit eines jeden Imkers in der Form eines „Tagebuches“ für seine Bienenvölker. In der Regel führt jeder Imker/ jede Imkerin für jedes Volk und jedes Kalenderjahr eine Stockkarten.

Dokumentieren Sie Ihre Arbeit an den Bienen! Für jedes Bienenvolk sollte jeder Imker eine Stockkarte führen, die nachvollziehbare den Zustand, die wichtigsten Tätigkeiten, sowie Erweiterungen, Fütterung und Varroa-Behandlungen festhält. Diese Notizen sind ein wertvoller Hinweis, um eine Schwarmneigung zu erkennen, rechtzeitig den Drohnenrahmen zu schneiden und die Honigernte zu planen. Natürlich gibt es heute auch viele Möglichkeiten, die Imkerarbeit digital zu dokumentieren. Jedoch wird beim Imkern das Smartphone oder iPad sehr leicht mit Propolis hartnäckig verschmutzt und schließlich werden die Informationen am Bienenstock benötigt und nicht primär in der digitalen Cloud.

Unsere Stockkarten sind in zwei Varianten (eine lang bewährte, traditionelle Tabelle sowie eine verkürzte „Praktiker-Version“) erhältlich. Wir drucken auf ein kräftiges Offsetpapier (Versionen mit 90 g/m2 oder 300 g/m2 verfügbar) oder auch auf ein besonders strapazierfähiges Synthesefaserpapier (100 g/m2). Das speziell imprägnierte Papier besteht aus synthetischen Fasern und hat einen beidseitigen Papierstrich. Dies macht das Material besonders dauerhaft und strapazierfähig. Es ist nassfest, widersteht viele Chemikalien und lässt sich mit Bleistift, Kugelschreiber oder Filzstift sehr gut beschriften. Das Synthetikpapier ist aber im Vergleich zu früher eingesetzten Folienpapieren nicht reißfest.

Etikettengestaltung leicht gemacht: Zeitgemäß, individuell und gesetzeskonform

Eine Stockkarte ist eine Art Buchführung für Bienenvölker in der Imkerei. Sie hilft dabei, alle wichtigen Informationen und Beobachtungen rund um das Volk festzuhalten und zu verfolgen. Dazu gehören:

  • • Welche Arbeiten wurden am Bienenvolk durchgeführt?
  • • Wie ist der Zustand des Volkes?
  • • Gab es besondere Vorkommnisse oder Beobachtungen?

Fachleute empfehlen für jedes Bienenvolk eine eigene Stockkarte zuführen, da sie dazu beitragen kann, die Entwicklung der Bienenvölker besser zu verstehen und Fehler in der Betriebsweise zu vermeiden.

Es ist auch wichtig, die Stockkarte zeitnah zu den Arbeiten auszufüllen, damit alle wichtigen Informationen aufgeschrieben werden.

Eine gesetzliche Vorgabe zum Führen einer Stockkarte gibt es direkt nicht. Jedoch verlangt das Gesetz eine konsequente Dokumentation des Einsatzes von Tierarzneimittel. Hierzu zählen auch sämtliche Säurebehandlung zur Bekämpfung der Varroamilbe. Seit 28. Januar 2022 gilt für alle Bienenhalter*innen in Deutschland ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Weiterhin wird die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel in allen Mitgliedsstaaten der EU angewendet. Für die Bienenhaltung sind damit einige Änderungen verbunden, die zugelassene Behandlungsmethoden und -mittel betreffen, sowie die Dokumentationspflicht über den Einsatz von Arzneimitteln in den Bienenvölkern. Die Standardzulassungen für Ameisensäure, Milchsäure und Oxalsäure entfallen. Sie können noch bis zum Ende einer Übergangsphase im Januar 2027 verwendet werden. Schon vor Inkrafttreten dieser Regeln galt grundsätzlich, dass medizinische Behandlungen von Bienenvölkern nur mit veterinärmedizinisch zugelassenen Präparaten erlaubt sind. Weiterhin war bereits für apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel an jede Zulassung auch die jeweilige Applikationsform geknüpft. Nach Ende der Übergangsphase gilt dies auch für frei verkäufliche Arzneimittel.

Oxalsäure darf seit 2024 nun auch in Deutschland nicht nur per Sprühen oder Träufeln im brutfreien Volk, sondern auch über eine Verdampfung, angewendet werden.