Kaffeeetiketten "Line"
Kaffee-Etiketten in drei Formaten und viele Etikettenmaterialien zum Selbstgestalten
Verfügbarkeit: Auf Lager
Etikettenkollektion im Design "Crema" für die dekorative Ausstattung Ihrer Kaffeeverpackung
Produktdetails: Kaffee-Etiketten im Design "Crema"
Formate: 51 x 96 mm, 96 x 135 mm und 100 x 100 mm
Papiersorten: selbstklebendes weißes mattes Papier (gut stempelbar) - permanent-haftend oder leicht ablösbar
selbstklebendes weiß seidenglänzendes Papier - permanent-haftend oder leicht ablösbar
selbstklebendes creme-farbiges Leinenstrukturpapier - permanent-haftend
selbstklebendes umweltfreundliches Graspapier (grau-grünlich mit sichtbaren Grasfasern) - permanent-haftend
selbstklebende PP-Folie in Weiß Matt oder Transparent - permanent-haftend
selbstklebendes silber metallisiertes Papier mit permanent-haftendem, wasserlöslichem Klebstoff
Besonderheiten: Designvorlagen für Vorder- und Rückseitenetiketten im gleichen Look
Mindestbestellmenge/ Verkaufseinheit: 20 Stück (auf Bogen)/ ab 500 Stück (auf Rolle) wirtschaftlich
Die Pflichtangaben auf Kaffee-Etiketten sind in der Europäischen Union durch verschiedene Rechtsvorschriften geregelt, darunter die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Diese schreibt unteranderem folgende Regelungen für Kaffee vor:
1. Bezeichnung des Lebensmittels: Die genaue Art des Kaffees muss angegeben werden, z.B. "Röstkaffee", "Instantkaffee", "Espressokaffee".
2. Zutatenverzeichnis: Falls der Kaffee Zusätze enthält, müssen diese aufgeführt werden. Reiner Kaffee benötigt kein Zutatenverzeichnis.
3. Nettofüllmenge: Das Gewicht des Kaffees in Gramm oder Kilogramm.
4. Mindesthaltbarkeitsdatum: Das Datum, bis zu dem der Kaffee unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.
5. Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers: Der Name und die Adresse des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers, der in der EU ansässig sein muss.
6. Losnummer: Eine Kennzeichnung, die die Rückverfolgbarkeit des Produkts ermöglicht, falls dies nicht bereits durch das Mindesthaltbarkeitsdatum abgedeckt ist.
7. Nährwertdeklaration: Diese ist für Kaffee oft nicht erforderlich, da es sich um ein Erzeugnis handelt, das aus einem einzigen Inhaltsstoff besteht und keine signifikanten Nährwerte hat.
8. Herkunft des Lebensmittels: Falls das Weglassen der Herkunftsangabe die Verbraucher irreführen könnte, muss das Herkunftsland angegeben werden.
9. Anweisungen für die Aufbewahrung und Verwendung: Falls nötig, um die richtige Handhabung sicherzustellen.
Für alle Pflichtangaben auf Lebensmitteln gilt eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm, gemessen am Kleinbuchstaben "x". Ausnahme: Für Kleinverpackungen mit weniger als 80 cm² (Gesamt-) Oberfläche gilt eine Mindestschriftgröße 0,9 mm.
Ausführlichere Informationen zu gesetzlichen Vorgaben finden Sie unter: Downloads Wissen