Sorten- und Herkunftsangabe bei Honig
Montag, 28. Februar 2022 12:21:10 Europe/Berlin
Maßgeblich für die Kennzeichnung von Honig ist in Deutschland die Honigverordnung. Analog regelt die Konfitürenverordnung die entsprechenden Anforderungen an Beschaffenheit, Begriffsbestimmungen und spezifischen, inhaltlichen Anforderungen. Regionale, territoriale und topografische Zusatzangaben (z.B. Bergblütenhonig) dürfen nur dann erfolgen, "wenn der Honig ausschließlich die angegebene Herkunft aufweist".
Auf die Angabe des Ursprungslandes kann auch bei der Nennung einer Region oder eines Ortes nicht verzichtet werden. Die Angabe "Deutscher Honig" oder "Honig aus Deutschland" sollte eine lokale Angabe stets ergänzen. Wichtig: Die Bezeichnung "Echter Deutscher Honig" ist markenrechtlich gesetzlich geschützt. Diese Bezeichnung darf ausschließlich auf den Etiketten vom Deutschen Imkerbund stehen. Ein unbedachter, eigener Hinweis auf "Echten Honig" kann schnell zu saftigen Strafen und Anwaltsgebühren führen, die die Juristen des Deutschen Imkerbundes gnadenlos einfordern.
Die Bezeichungen von "Waldhonig", als auch "Bergblütenhonig" oder "Gebirgsblütenhonig" ist nur zulässig, wenn der Honig ausschließlich in diesen Landschaften von den Bienen gesammelt wurde.
Zur Sortenbezeichnung gibt die Honigverordnung vor, dass "der Honig vollständig oder überwiegend den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt und die entsprechenden organoleptischen, physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale aufweisen muss. "Überwiegend" bedeutet laut dem Kommentar der Honigverordnung ein Nektar- bzw. Honigtauanteil der angegebenen Sorte von mindestens 60%". Dieser Richtwert wird über die relative Pollenhäfigkeit ermittelt. Da dieser je nach Tracht stark schwankt, werden zur Sortenbestimmung weitere geschmackliche, optische und analytische Merkmale herausgezogen. Der jeweilige Pollenanteil und andere Mekrmale werden in den Leitsätzen für Honig festgelegt. Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden. Honig muss, soweit möglich, frei von organischen und anorganischen honigfremden Stoffen sein. Honig dürfen weder Pollen noch andere honigeigene Stoffe entzogen werden, soweit dies beim Entfernen von anorganischen oder organischen honigfremden Stoffen nicht unvermeidbar ist. Es wird empfohlen die Sortenbezeichnung jedes Jahr durch die Analyse eines entsprechend spezialisierten Labores absichern zu lassen. So sind Imker und Verbraucher auf der sicheren Seite.