Jüngster Bericht zu Honigfälschungen bringt Imker:innen unter Beweispflicht
Dienstag, 18. April 2023 12:37:03 Europe/Berlin
Wer Honig verschenkt oder verkauft, steht für die Qualität seines Lebensmittelproduktes in der Verantwortung. Sollte einmal der Verdacht entstehen, dass die Qualität nicht den geforderten Standards entspricht, sollte jeder Imker nachweisen können, dass er die Ursache im eigenen Betrieb ausschließen kann. Dabei genügt es nicht, mit einer Chargennummer oder einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Vielmehr sollte jeder Imker auch glaubhaft nachweisen können, dass er die Qualitätsstandards der Honigverordnung und die Hygieneregeln einhält.
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