Kleinstunternehmer und Lebensmittelkennzeichnung: Was muss wirklich aufs Etikett?
Dienstag, 1. April 2025 11:20:35 Europe/Berlin
Grundsätzlich gelten für alle Hersteller oder Händler laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU 1169/2011) die gleichen Pflichten eine Zutatenliste auf allen vorverpackte Lebensmittel anzubringen. Das bedeutet unverpackte Lebensmittel (z. B. frisches Obst, Gemüse, Brot vom Bäcker) oder Lebensmittel, die aus nur einer Zutat bestehen (z. B. Honig, Mehl, Zucker, Milch) benötigen keine Zutatenliste.Für den Direktverkauf an der Haustür, auf Märkten oder im Hofladen gilt die Regel: Wenn das Produkt nicht vorverpackt ist (z. B. Honiggläser erst bei Übergabe verschlossen werden), ist keine Zutatenliste erforderlich. Wenn Kleinstunternehmer Produkte ohne Zwischenhändler direkt an den Endverbraucher oder an lokale Geschäfte in kleinen Mengen verkauft werden, gibt es oft Erleichterungen bei der Kennzeichnung.
1. Was bedeutet die Kleinstunternehmerregelung?
Kleinstunternehmer, die Lebensmittel direkt an Endverbraucher oder lokale Geschäfte verkaufen, profitieren von einfacheren Kennzeichnungsvorschriften. Das betrifft vor allem die Nährwerttabelle und die Zutatenliste, die oft entfallen können.
Voraussetzungen:
- Der Jahresumsatz mit Lebensmitteln bleibt unter 250.000 €.
- Der Verkauf erfolgt ohne Zwischenhändler.
- Es handelt sich um handwerklich hergestellte Lebensmittel in kleinen Mengen.
2. Kennzeichnung von Honig
Honig hat eine Sonderstellung, da er in der Honigverordnung geregelt ist. Das bedeutet:
- Keine Zutatenliste erforderlich (Honig besteht aus nur einer Zutat).
- Keine Nährwerttabelle notwendig.
- Folgende Angaben sind Pflicht:
- Verkehrsübliche Bezeichnung (z. B. "Blütenhonig", "Lindenhonig").
- Mindesthaltbarkeitsdatum.
- Nettofüllmenge.
- Name und Anschrift des Imkers oder Betriebs.
- Ursprungsland (z. B. „Deutscher Honig“ oder „Mischung aus EU-/Nicht-EU-Ländern“).
Pflicht zur Nährwertkennzeichnung
Seit dem 13. Dezember 2016 ist die Nährwertkennzeichnung für die meisten vorverpackten Lebensmittel verpflichtend. Das bedeutet, dass die Big 7 – also die folgenden Nährwerte pro 100 g bzw. 100 ml – angegeben werden müssen: Energiegehalt (kJ/kcal), Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz. Damit alle vorgeschriebenen Information und die unschöne Nährwerttabelle problemlos auf das Glas kommt, haben spezielle Designvorlagen für Rückseitenetiketten erstellt. Die Rückenetiketten bieten auch Platz für weitere Informationen zu Herkunft und Erzeugung, Lagerhinweise oder Verwendung & Rezepte. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen eine Nährwerttabelle nicht zwingend erforderlich ist, darunter:
- Unverarbeitete Lebensmittel (z. B. frisches Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch)
- Handwerklich hergestellte Produkte in kleinen Mengen, wenn sie direkt an den Endverbraucher oder lokale Geschäfte geliefert werden
- Honig (gemäß Honigverordnung ein natürliches Produkt ohne Pflicht zur Nährwertkennzeichnung)</li>
- Kräuter, Gewürze, Tee
- Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 % vol. Alkohol
Was bedeutet das für euch als Hobbyimker?
- Da ihr euren Honig, Honigmischung oder Honigwein direkt verkauft, profitiert ihr von der vereinfachten Kennzeichnung!
- Ihr müsst keine Nährwerttabelle und keine Zutatenliste auf dem Etikett angeben.
- Wichtig bleibt aber die Grundkennzeichnung (Honigbezeichnung, Menge, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), Herkunftsland, vollständige postalische Adresse).
Falls ihr später eure Produkte über einen Online-Shop vertreiben wollt, ändern sich die Anforderungen. Aber für den Direktverkauf bleibt es unkompliziert!