Der Imker als Lebensmittelproduzent – Hygiene ist nicht nur in Zeiten der Pandemie wichtig!
Mittwoch, 27. Mai 2020 11:44:36 Europe/Berlin
Vielen Imker ist es gar nicht bewußt: Sobald der Imker seinen Honig an Dritte weitergibt, also auch verschenkt, wird er i.S. des Lebensmittelrechts zum Lebensmittelproduzenten. So sind alle gesetzlichen Regeln für die Herstellung, Bearbeitung und Vermarktung des Honigs einzuhalten.
Hygiene beginnt bereits bei der Honigernte.
Viele Verordnungen zielen auf den Schutz der Lebensmittel vor Verunreinigungen jeder Art ab. Gerade in diesen Corona-Zeiten gewinnt das Bewusstsein und der Druck auf den Hygieneschutz an großer Bedeutung. Damit vom Honig für den Verbraucher keine gesundheitliche Gefahr ausgeht, ist während der Entnahme und des Transports der Honigwaben, des Schleuderns, der Bearbeitung und der Abfüllung auf besondere Sauberkeit von Arbeitsmitteln, Räume und der helfenden Hände zu achten. Ein besonderer Fokus liegt aktuell auf den Gesundheitszustand und der Körperhygiene aller Personen, die mit dem Lebensmittel Honig in Kontakt kommen.
Ein gutes Hygienekonzept ist eine Grundvoraussetzung, einen qualitativ hochwertigen Honig seinen Kunden anzubieten.
Um so ein Konzept auch konsequent zu leben und zu dokumentieren, empfiehlt sich die Verwendung von Checklisten, die auch der Schulung von Imkerneulingen und Helfern dienen. Hierfür haben ein Honigbuch erstellt. Dieses praktische Heft ist eine Sammlung von Hygieneanforderungen für alle Arbeitsschritte des Imkers: bei der Honigernte, dem Schleudern des Honigs, Honigrühren und der Lagerung, Abfüllung und der Umsetzung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen. Die 20-seitige Broschüre im Format DIN A5 erfasst die Betriebsstättendaten der Imkerei und ermöglicht anhand von fünf verschiedenen Checklisten auf festem, gut beschriftbar festen Papier die sofortige Dokumentation, dass alle Schutzmaßnahmen für Sauberkeit und Hygiene eingehalten wurden. Gleichzeitig kann auch die Honigernte in Menge und Qualität dokumentiert werden. Abfüllung und Losnummer sind schnell notiert und nachvollziehbar.
„Was nicht geschrieben steht, ist auch nicht gemacht.“
Spätestens bei Verbraucherbeschwerden oder einer behördlichen Prüfung steht man auch als Hobbyimker unter der Beweispflicht. Ohne Dokumentation ist häufig ein Nachweis und eine Beweisführung schwer. Rückverfolgbarkeit und Transparenz gelten als Eckpfeiler der Lebensmittelsicherheit. Wenn man als Jungimker mit weniger Völker beginnt die Hygienemaßnahmen zu notieren , so man auch bei einer Erweiterung der Imkerei und Vermarktung gut gerüstet.