Grundsätzlich gilt: Was auf dem Glas steht, muss auch enthalten sein.

Es ist nicht automatisch davon auszugehen, dass Bienen aufgrund der Nähe zur Trachtquelle diese auch anfliegen und ein dementsprechender Sortenhonig geerntet werden kann. Prinzipiell wird zwischen allgemeinen, nicht sortenspezifischen Bezeichnungen (Blütenhonig, Waldhonig) und solchen, die auf eine bestimmte Tracht hinweisen unterschieden. Es gibt noch die Möglichkeit einer allgemeinen Bezeichnung in Verbindung mit einer botanischen Sortenangabe (z. B. Blütenhonig mit Akazienhonig). Doppelbezeichnungen zweier herausragender Trachten sind dagegen nicht zulässig (z. B. Linden-/Brombeerhonig). Hier gibt es nur eine Ausnahme: Tannen-/Fichtenhonig. Mischungen von Honig mit anderen Zutaten dürfen nicht als Honig bezeichnet werden. Dies wäre ein Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.

Für jede trachtspezifische Auslobung bietet nur eine Untersuchung absolute Sicherheit.

Wer diese Kosten scheut und dennoch auf der sicheren Seite sein will, kann die Bezeichnung entfallen lassen, denn sie ist nicht zwingend vorgeschrieben, oder er wählt eine Allgemeinbezeichnung, wie Blütenhonig, Frühjahrsblütenhonig oder Sommerblütenhonig. Neben den gesetzlichen Vorgaben der Honigverordnung sind die Bestimmungen zur Honigsorten-Bezeichnung des D.I.B. zu beachten. Diese sind im Merkblatt 3.4 festgehalten, das man unter http://www.deutscherimkerbund.de/userfiles/downloads/satzung_richtlinien/3-4_HonigsortenBezeichnung_2014.pdf als kostenlosen Download findet o Hinweis zur

Sortenbezeichnung „Sommerhonig“

Erst kürzlich wurde von einem Lebensmittelüberwachungsamt in Bayern die Sortenbezeichnung „Sommerhonig“ beanstandet. Daher raten wir davon ab, diese zu nutzen. Die Verkehrsbezeichnungen sind in der Honigverordnung geregelt. Die direkte Kombination des Begriffes „Sommer“ mit dem Wort „Honig“ ist nach § 3 Anl. 1, Abschnitt II (Honigarten) der Honigverordnung streng genommen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, die Bezeichnung „Sommerblütenhonig“ oder „Sommertrachthonig“ zu verwenden. Das Merkblatt Honigsorten-Bezeichnungen steht online unter http://deutscherimkerbund.de/userfiles/downloads/satzung_richtlinien/Merkblatt_3-4_2017_Web.pdf zum Download bereit.

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