Honigglasetikett Rapshonig

Wenn im Flugareal eines Bienenstocks eine Pflanzenart stark vorherrscht (z. B. Massentracht von Raps oder Heide) kann der gesammelte Honig, aufgrund des Trachtangebotes sowie des blüten-steten und orts-steten Sammelverhaltens der Bienen, ein Sortenhonig sein.

Nach § 3 (3) 1 der Honigverordnung handelt es sich nur dann um einen Sortenhonig, wenn der Honig vollständig oder überwiegend (mind. 60 %) aus einer Trachtquelle stammt.  Ein Imker sollte sich also sehr sicher sein, bevor er die Honigglasetiketten mit einer Sortenbezeichnung ausstattet.

Bienen befliegen zahlreiche Trachtquellen im Umkreis des Bienenvolkes, um Nektar, Honigtau und Pollen einzutragen. Honigbienen sind blüten-stet, das heißt, eine Biene besucht während eines Ausfluges nur Blüten derselben Pflanzenart. Sofern die angesteuerten Pflanzen auch genügend Sammelgut offerieren und weiterhin attraktiv genug sind, bleibt die Biene auch bei den weiteren Flügen dieser Pflanzenart treu. Neben der Blütenstetigkeit (Artstetigkeit) sind Sammelbienen auch orts-stet. Erfolgreiche Sammelbienen rekrutieren mittels des Schwänzeltanzes weitere Bienen, welche ebenfalls die auserwählte Trachtquelle anfliegen. Herrscht in dem Flugareal eine Pflanzenart stark vor (z. B. Massentracht von Raps, Robinie oder Heide), kann das Ergebnis aufgrund des Trachtangebotes sowie des oben beschriebenen Sammelverhaltens der Bienen ein Sortenhonig sein.


Biene auf gelber BlueteAllerdings kann man nicht allein aufgrund der Tatsache, dass die Bienenvölker an ein Rapsfeld gestellt wurden, davon ausgehen, dass ein entsprechender Sortenhonig geerntet wird. Es ist ohne weiteres möglich, dass trotz eines aus imkerlicher Sicht großen Rapsfeldes die Bienen eine ganz andere, ergiebigere oder attraktivere Trachtquelle entdeckt haben und diese Quelle auch anfliegen. Erst eine Honiganalyse auf die botanische Herkunft kann Sicherheit geben.
Bienen nutzen bestimmte Trachten intensiv, aber nie allein. Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem für Sortenhonige nicht die Ausschließlichkeit verlangt wird, sondern nur ein Überwiegen des Nektar- bzw. Honigtauanteiles, dessen Name der Honig tragen soll. Im Gegensatz dazu muss ein Honig mit einer regionalen Herkunftsangabe ausschließlich, also zu 100 %, aus der angegebenen Region stammen.

Nach § 3 (3) 1 der Honigverordnung ist eine botanische Sortendeklaration für Honig nur dann möglich, wenn der Honig vollständig oder überwiegend den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt und die entsprechenden organoleptischen (Geruch, Geschmack), physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale aufweist. Im Kommentar zur Honigverordnung wird der Begriff „überwiegend“ definiert mit mindestens 60 % Nektar- resp. Honigtauanteil der angegebenen Sorte. Nach dem Working Paper der EU-Kommission zur Auslegung der Honigrichtlinie 2001/110/EG ist „überwiegend“ auszulegen als nahezu ausschließlich.
Die Sortenbezeichnung erfolgt in der Form, dass dem Begriff Honig der gebräuchliche Pflanzenname vorangestellt wird, z. B. Rapshonig, Sonnenblumenhonig, Kleehonig, Kornblumenhonig. Eine Besonderheit ist der Honigtauhonig, der im deutschen Sprachraum als Waldhonig oder (sofern eine weitere Eingrenzung möglich ist) z.B. als Fichten-, Tannen- oder Eichenhonig bezeichnet wird. Auch die EU-Kommission hat sich für die Bezeichnung Waldhonig anstelle von Honigtauhonig ausgesprochen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Honigtau auch aus einem Waldbestand stammt.

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